Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1. Geltungsbereich

(1) Unsere AGB gelten für sämtliche Geschäfte zwischen uns, die BSG Bayrisch Solar GmbH und Ihnen, dem Kunden.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Verwenden Sie entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Vertragsbedingungen, erkennen wir diese grundsätzlich nicht an und weisen diese hiermit zurück, es sei denn, wir hätten deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen an Sie Lieferungen vornehmen und/oder Leistungen erbringen.

§ 2. Auftragsbestätigung, Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen uns und Ihnen kommt dadurch zustande, dass der Auftrag, den Sie an uns auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes von uns erteilen, durch uns zumindest in Textform bestätigt wird. Einer Bestätigung steht es gleich, wenn wir mit der Ausführung des Auftrags beginnen bzw. bei vereinbarter Abholung durch Sie die Bereitstellung der Ware am Abholort erfolgt.

§ 3. Leistungserbringung

(1) Die vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen von uns bestätigten Auftrag.

(2) Wir sind berechtigt, Leistungen (z.B. Gerüstbau, Elektroarbeiten) von Subunternehmern erbringen zu lassen.

(3) Soweit wir befürchten oder es für uns abzusehen ist, dass Komponenten Ihrer Photovoltaikanlage nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter sonst für uns unzumutbaren Bedingungen geliefert werden können, werden wir mit Ihnen Ersatzkomponenten vereinbaren; sollten wir mit Ihnen Ersatzkomponenten vereinbart haben, ist es unsere Wahl solche Ersatzkomponenten zur Erfüllung unserer Leistungspflicht zu verwenden.

(4) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei dachseitiger Montage, insbesondere je nach ursprünglicher Verarbeitung der Dachziegel und Alter der Dachziegel diese auch ohne unser Verschulden brechen können und empfehlen Ihnen schon jetzt, entsprechende Dachziegel zum Ersatz vorzuhalten.

§ 4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, versteht sich die mit Ihnen vereinbarte Vergütung inklusive Umsatzsteuer in zutreffender Höhe.

(2) Sind Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und haben wir mit Ihnen nichts zur Umsatzsteuer vereinbart, so versteht sich die Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer in zutreffender Höhe.

(3) Sie sind zur Zahlung der vereinbarten Vergütung nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermine verpflichtet.

(4) Haben wir mit Ihnen keine besonderen Fälligkeitstermine vereinbart, gelten folgende Fälligkeiten als vereinbart

  1. (a) 90 % des Auftragswertes bei Lieferung und Montage der Photovoltaikmodule und
    (b) 10 % des Auftragswertes bei Lieferung und Montage von Speicher und/oder Wechselrichter.

(5) Fällige Zahlungen sind ohne Abzug von Ihnen zu leisten.

§ 5. Anlieferung, Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Unsere Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, wir vereinbaren ausdrücklich und schriftlich mit Ihnen einen verbindlichen Liefertermin.

(2) Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass:

  1. (a) der Einbauort zum vereinbarten Montagetermin frei zugänglich ist und
    (b) bei Ihnen ein funktionierender Internetzugang vorhanden ist, um Daten der bei Ihnen zu montierenden Photovoltaikanlage abrufen zu können.

(3) Haben wir mit Ihnen darüber hinaus vereinbart, dass Sie Umbau- und/oder Vorarbeiten leisten, müssen diese bis zum vereinbarten Montagetermin fachgerecht abgeschlossen sein. Sollten Umbau- und/oder Vorarbeiten von Ihnen zum Montagetermin nicht abgeschlossen sein, tragen wir keine Haftung für Verzögerungen, die auf Grund von Ihnen nicht geleisteter Umbau- und/oder Vorarbeiten eintreten; bitte beachten Sie darüber hinaus, dass wir auch wenn Sie Umbau- und/oder Vorarbeiten verspätet abgeschlossen haben, wir nicht unverzüglich mit der Montage bei Ihnen beginnen können, wir uns vielmehr eine angemessene Frist für den erneuten Montagetermin ausbedingen.

(4) Gemeinsam mit Ihnen werden wir vor Ort eine Abnahme oder mehrere Teilabnahmen von uns erbrachter Leistungen durchführen. Dabei werden wir mit Ihnen insbesondere mit Ihnen vor Ort vom ursprünglichen Auftrag vereinbarte Abweichungen protokollieren auch Ihre Erklärungen zu unserer Leistungserbringung aufnehmen.

§ 6. Transportschäden

(1) Weist die angelieferte Ware offensichtliche Transportschäden auf, bitten wir Sie, solche Fehler vor Ort beim jeweiligen Mitarbeiter des Transportunternehmens zu reklamieren und uns schnellstmöglich zu kontaktieren bzw. uns vor Ort direkt darauf hinzuweisen.

(2) Versäumen Sie die Reklamation beim Transportunternehmen und/oder die Benachrichtigung von uns, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.

§ 7. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung in unserem Eigentum.
(2) Sind Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt darüber hinaus Folgendes:

  1. (a) Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
  2.  
  3. (b) Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware auf Sie, dürfen Sie diese nicht zur Sicherheit übereignen oder verpfänden.
  4.  
  5. (c) Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für den Fall des Weiterverkaufes treten Sie bereits jetzt in Höhe des offenen Rechnungsbetrages alle aus dem Weiterverkauf erwachsenden Forderungen an uns, die wir diese Abtretung schon jetzt annehmen, ab. Sie bleiben zur Einziehung befugt. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nach, behalten wir uns das Recht vor, aus dem Weiterverkauf erwachsende Forderungen selbst einzuziehen.
  6.  
  7. (d) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum im zum Zeitpunkt der Verarbeitung bestehenden Verhältnis des offenen Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Gegenstände, mit denen die Vorbehaltsware verbunden oder vermischt wurde.
  8.  
  9. (e) Wir verpflichten uns, Sicherheiten ihrer Wahl auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt.

§ 8. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware auf Sie, den Kunden, über. Der Übergabe steht es gleich, wenn Sie sich im Verzug der Annahme befinden.

§ 9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Gegen unseren Vergütungsanspruch können Sie nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur zu, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 10. Gewährleistung

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechtes (§§ 433 ff. BGB).

(2) Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen – abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen – ein Jahr. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Sind Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Einschränkungen:

  1. (a) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben hiervon unberührt.

    (b) Sie sind verpflichtet, die gelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt unverzüglich auf Abweichungen hinsichtlich der Menge und Qualität zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen gegenüber uns anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. In entsprechender Frist ab Entdeckung sind später festgestellte verdeckte Mängel gegenüber uns anzuzeigen. Verletzen Sie Ihre Untersuchungs- und Rügepflichten, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

    (c) Im Fall von Mängeln sind wir berechtigt, als Nacherfüllung nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung zwei Mal fehl, sind sie berechtigt, nach Ihrer Wahl Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 11. Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen oder für deliktisches Handeln ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(2) Der vorstehende Haftungsausschluss (Abs. 1) gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter.

(3) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, sofern es sich nicht um Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

§ 12. Kündigung, Rücktritt. Schadenspauschale

(1) Kündigen Sie den Vertrag, treten Sie von dem Vertrag zurück oder nehmen Sie vertragsgegenständliche Leistungen sonst nicht ab, können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

(2) Verlangen wir von Ihnen Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des vertraglich vereinbarten Preises. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn Sie uns nachweisen, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

(3) Wir können jederzeit einen von uns nachzuweisenden höheren Schaden geltend machen.

(4) Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn Sie auf Grund zwingenden Gesetzesrechtes zum Rücktritt oder Widerruf berechtigt sind.

§ 13. Datenschutz und Datenerhebung

(1) Wir erheben personenbezogene Daten nur in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt zur Erfüllung und Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

(2) Wir geben personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind lediglich Subunternehmer, von denen wir vertraglich Leistungen für Sie erbringen lassen.

(3) Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten unter Berücksichtigung der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht, sofern Sie einer weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt haben.

(4) Im Übrigen gilt eine von uns verwendete Datenschutzerklärung, das Bundesdatenschutzgesetz und die DS-GVO.

§ 14. Schlichtungsverfahren

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle oder einer etwaigen anderen Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

§ 15. Rechtswahl und Gerichtsstand

1) Verträge zwischen Ihnen und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Handelt es sich bei Ihnen um einen Kaufmann, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag München.

§ 16. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.